Gründen in Frankreich oder Spanien leicht erklärt
- Steffen Heckmann
- 3. Apr.
- 5 Min. Lesezeit
Ich werde in diesem Blog "Gründen in Frankreich oder Spanien leicht erklärt" die Rechtsform als Selbstständige und die vergleichbare Rechtsform zur deutschen GmbH beschreiben, weil ich da persönliche Erfahrungen gesammelt habe und weil es sich um die gängigsten Unternehmensformen handelt.
Als IT-SAP Berater habe ich eine SL (Socidade Limitada, sprich eine GmbH) in Spanien gegründet. Und als Tourismusunternehmer in Frankreich habe ich eine SASU (Société par Actions Simplifiée Unipersonnelle, ähnelt einer "Ein Personen GmbH") gegründet. In Frankreich habe ich auch im Rahmen meiner Aktivität als Reiseführer in der Form als Microenterprise gearbeitet.
Ich erkläre später im Blog die exakten Bedeutungen der genannten Gesellschaftsformen. Es kann sinnvoll sein, dass du in Spanien als autónomo (Sprich Selbstständiger) und in Frankreich als Microenterprise (Kleinunternehmer) deine ersten Schritte als Selbständige unternimmst. Das sind die jeweils kleinsten Einheiten und bedürfen wenig administrativen Aufwand. Sprich es ist keine Buchhaltung und auch kein Jahresabschluss notwendig.
Eine Gesellschaft wie die SL in Spanien oder die SASU in Frankreich bedingt immer eine Buchhaltung und einen Jahresabschluss. Bei der Gründung hatte ich jeweils deutsche Rechtsanwälte, die vor Ort Ihre Kanzlei hatten. Das hilft enorm, zumal juristische Sachverhalte in der eigenen Sprache schon schwierig sind.
Meine Buchhaltungsbüros in Spanien wie auch in Frankreich waren jeweils Landes-sprachlich unterwegs, aber mir fällt Buchhaltung an dieser Stelle leichter da ich ja eine berufliche Vergangenheit im Rechnungswesen habe.
Also es kann sehr hilfreich sein, wenn Du in juristischen und steuerlichen Themen professionelle Hilfe in Anspruch nimmst. Die Analyse, was Du zum Gründen brauchst, lässt sich heute dank KI einfach gestalten. Für die Umsetzung wiederum, sprich die Gründung einer Gesellschaft, bedarf es oft einer Steuerberaterin und eines Juristin.
Wenn Du Dich in Spanien als autónomo oder in Frankreich als Microenterprise selbstständig machen willst dann reicht in Spanien und Frankreich die typische Gestoría. Das ist so eine Art Buchhaltungsbüro, das einem bei der Steuer oder auch bei Behördengängen unterstützt. Man kann das selbstverständlich auch alles selber machen.
Ich erkläre hier nur die Gesellschaftsformen und Selbstständigkeitsformen, die ich aus eigener Erfahrung kenne.
Gründen in Spanien leicht erklärt

der sogenannte "Autónomo" in Spanien
Ein Autónomo ist eine selbstständige Einzelperson, die ein Geschäft oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Es ist die einfachste und häufigste Form der Selbstständigkeit in Spanien, da sie unkompliziert zu gründen ist.
Sozialversicherung für Autónomos
Autónomos müssen sich beim spanischen Sozialversicherungssystem (Seguridad Social) anmelden und monatliche Beiträge zahlen. Durch den Beitrag in die Seguridat Social bist du gesetzlich krankenversichert und zahlst auch in die staatliche Rente ein.
Pflichtbeitrag: Es gibt einen Mindestsatz, der sich jährlich verändert (im Jahr 2024 lag dieser bei 291,- Euro). Man hat einen Gestaltungsspielraum. Zahle ich mehr ein, bekomme ich auch später eine höhere Rente.
Krankenversicherung: Ist also durch die Seguridad Social abgesichert. Man kann durchaus sagen, dass die Krankenversicherung billiger ist als in Deutschland und nach meiner Erfahrung genauso gut.
Rente: Autónomos zahlen über die Seguridad Social in die Rentenkasse ein. Die Höhe der Rente hängt natürlich davon ab wieviel ich bereit bin an die Seguridad Social abzuführen.
Steuern für Autónomos
Einkommensteuer (IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)
Autónomos zahlen eine progressive Einkommensteuer auf ihren Gewinn.
Wer regelmäßig für Unternehmen arbeitet, muss oft eine 15 % Quellensteuer auf Rechnungen ausweisen (3 % für neue Selbstständige in den ersten Jahren).
Mehrwertsteuer (IVA – Impuesto sobre el Valor Añadido)
Standardmäßig müssen Autónomos 21 % Mehrwertsteuer (IVA) auf Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.
Es gibt einige reduzierte Sätze (10 % und 4 %) für bestimmte Tätigkeiten.
Vierteljährliche Steuererklärung ist Pflicht.
Ein Autónomo entspricht am ehesten einem Einzelunternehmer oder einem Freiberufler in Deutschland. Der größte Unterschied: In Deutschland gibt es keine fixen Sozialversicherungsbeiträge, sondern die Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung hängen vom Einkommen ab.
Die Gesellschaftsform SL (Sociedad Limitada) in Spanien

Die Sociedad Limitada (SL) ist die häufigste Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen in Spanien. Sie entspricht in etwa der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hier sind die wichtigsten Merkmale:
Merkmale der SL:
Haftung:
Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
Mindestkapital:
Seit 2022 gibt es keine feste Mindestkapitalanforderung mehr, aber mindestens 1 Euro ist erforderlich.
Bei einem Kapital unter 3.000 Euro müssen 20 % des Jahresgewinns in eine Rücklage fließen, bis das Kapital 3.000 Euro erreicht.
Gründung:
Mindestens ein Gesellschafter erforderlich.
Eintragung ins Handelsregister (Registro Mercantil) erforderlich.
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.
Besteuerung:
Körperschaftssteuer (Impuesto sobre Sociedades), aktuell 25 %.
Umsatzsteuer (IVA) ähnlich der deutschen Mehrwertsteuer.
Geschäftsführung:
Ein oder mehrere Geschäftsführer (Administrador único / Administradores).
Vergleich mit der deutschen GmbH:
Merkmal | Spanische SL | Deutsche GmbH |
Haftung | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
Mindestkapital | 1 € (unter 3.000 € spezielle Regelungen) | 25.000 € (davon 12.500 € bei Gründung) |
Gründeranzahl | 1 oder mehr | 1 oder mehr |
Gründungskosten | Ca. 500–1.000 € | Ca. 1.000–2.000 € |
Steuern | 25 % Körperschaftssteuer | 15–30 % Körperschaftssteuer |
Handelsregister | Registrierung erforderlich | Registrierung erforderlich |
Fazit:
Die spanische SL ist deutlich flexibler und günstiger in der Gründung als die deutsche GmbH. Sie eignet sich besonders für kleine Unternehmen und Start-ups. Wer in Spanien eine Gesellschaft gründen möchte, findet in der SL eine attraktive Option, da sie weniger Kapital erfordert und einfacher zu verwalten ist als eine deutsche GmbH.
Gründen in Frankreich leicht erkärt

Die Microentreprise in Frankreich
Die Microentreprise (früher „Auto-Entrepreneur“) ist eine vereinfachte Form der Selbstständigkeit in Frankreich. Sie eignet sich für kleine Unternehmen, Freelancer und Einzelunternehmer, da sie wenig Bürokratie, einfache Buchhaltung und niedrige Steuern bietet.
Sozialversicherung für Microentrepreneurs
Microentrepreneurs zahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge als Prozentsatz des Umsatzes (ohne Gewinnberechnung!).
Beitragssätze 2024:
12,3 % für Handels- und Verkaufsbetriebe
21,2 % für Dienstleistungen
21,1 % für Freiberufler
Diese Beiträge decken Krankenversicherung, Rentenversicherung und Mutterschutz.
Keine Mindestbeiträge: Wer nichts verdient, zahlt nichts.
Krankenversicherung: Über das allgemeine französische Sozialversicherungssystem (CPAM).
Rentenversicherung: Eingeschränkte Ansprüche, da niedrige Beiträge.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Umsatzsteuer (TVA - Taxe sur la Valeur Ajoutée)
Microentrepreneurs zahlen keine Mehrwertsteuer (bis zu bestimmten Umsatzgrenzen: 91.900 € Handel / 36.800 € Dienstleistungen).
Sie können keine Vorsteuer abziehen.
Einkommensteuer (Impôt sur le Revenu, IR)
Wahl zwischen normaler Besteuerung oder Pauschalbesteuerung.
Bei Pauschalbesteuerung wird direkt ein kleiner Prozentsatz des Umsatzes abgezogen (1-2,2 %).
Die Microentreprise ähnelt dem deutschen Kleingewerbe oder Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung.
Geringer Verwaltungsaufwand
Keine Umsatzsteuerpflicht bis zu bestimmten Grenzen
Einfache Steuerberechnung auf Basis des Umsatzes
Die Gesellschaftsform SASU und SAS in Frankreich

Die SASU (Société par Actions Simplifiée Unipersonnelle) ist eine besondere Form der SAS (Société par Actions Simplifiée), die nur einen einzigen Gesellschafter hat. Sie ist vergleichbar mit der Ein-Personen-GmbH in Deutschland.
Merkmale der SASU:
Ein-Personen-Kapitalgesellschaft: Sie hat nur einen Gesellschafter, kann aber später in eine SAS mit mehreren Gesellschaftern umgewandelt werden.
Beschränkte Haftung: Der Gesellschafter haftet nur mit seiner Einlage.
Mindestkapital: Kein festgelegtes Mindestkapital (theoretisch ab 1 € möglich).
Geschäftsführung: Einziger gesetzlicher Vertreter ist der Président, der die Gesellschaft nach außen vertritt.
Flexibilität: Satzung kann individuell gestaltet werden.
Besteuerung: Standardmäßig unterliegt die SASU der Körperschaftsteuer (Impôt sur les sociétés), kann aber unter bestimmten Bedingungen der Einkommensteuer des Gesellschafters (Impôt sur le revenu) unterstellt werden.
Deutsche Entsprechung:
Die SASU ähnelt der Ein-Personen-GmbH in Deutschland. Allerdings bietet die SASU mehr Flexibilität bei der Satzungsgestaltung und Anteilsübertragung.
Die SAS (Société par Actions Simplifiée) ist eine flexible Kapitalgesellschaft im französischen Recht. Sie ist besonders bei Startups und internationalen Unternehmen beliebt, da sie eine hohe Gestaltungsfreiheit bietet.
Merkmale der SAS:
Kapitalgesellschaft mit einem oder mehreren Gesellschaftern
Keine Mindestkapitalanforderung (theoretisch ab 1 € möglich)
Haftungsbeschränkung auf die Einlagen der Gesellschafter
Flexible Organisationsstruktur: Die Gesellschafter können die Satzung individuell gestalten
Einziger gesetzlicher Vertreter ist der Président, der Geschäftsführer und Vertreter nach außen ist
Einfache Anteilsübertragung durch Verkauf oder Schenkung
Deutsche Entsprechung:
Die SAS hat keine direkte 1:1-Entsprechung im deutschen Recht. Sie liegt zwischen einer GmbH und einer AG, weist aber Ähnlichkeiten auf mit der UG (haftungsbeschränkt) oder der GmbH & Co. KG, insbesondere durch ihre flexible Satzungsgestaltung.
Gründen in Frankreich oder Spanien
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