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Gründerzuschuß leicht erklärt. mit Aktivierungs - Vermittlungsgutsch

Aktualisiert: 3. Apr.

Der Gründungszuschuss ist eine Unterstützung der Agentur für Arbeit für deinen Start in die Selbstständigkeit: In den ersten sechs Monaten erhältst du einen Betrag in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 € als Zuschuss zur Sozialversicherung. Danach kannst du eine Verlängerung um weitere neun Monate beantragen. Das Beste: Die Förderung musst du nicht zurückzahlen!



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Den Gründungszuschuss kannst du beantragen, wenn du seit mindestens einem Tag arbeitslos gemeldet bist und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Beachte: Der Gründungszuschuss ist eine freiwillige Leistung der Agentur für Arbeit. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf – die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde.


Bei der Agentur für Arbeit kannst Du über Deine Beraterin einen AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching erlangen. Im Rahmen des Gründercoachings hast Du die volle Unterstützung eines Existenzgründer Coaches den wichtigen Businessplan zu erstellen und alle Fragen Deiner Selbstständigkeit zu besprechen und Lösungen zu erarbeiten.


Um den Gründerzuschuss bei der Agentur zu beantragen sind folgende Dokumente notwendig:

  • Businessplan

  • Bestätigung der Tragfähikgeit des Businessplans (Steuerberater, IHK, fachkundige Stelle)

  • Lebenslauf

  • Antragsdokument der Agentur für Arbeit


Der Businessplan ist das zentrale Element deines Antrags für den Gründungszuschuss. Eine sorgfältige Ausarbeitung ist entscheidend, da Fehler oder Unklarheiten schnell zur Ablehnung führen können. Dabei unterstütze ich Dich mit viel Erfahrung, Empathie und wichtigen Impulsen.


Du hast noch Fragen zum Gründungszuschuss des Arbeitsamts? 

Dann kontaktiere mich!


Sichere dir für weitere neun Monate finanzielle Unterstützung, um deine Selbstständigkeit in der Anfangsphase weiter voranzubringen.

Gute Nachrichten: Du hast die Möglichkeit, eine Verlängerung deines Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Wird sie bewilligt, erhältst du für weitere neun Monate monatlich 300 € – insgesamt also 2.700 € – um deine Sozialabgaben weiterhin problemlos zu decken.

Viele Gründer wissen nicht, dass eine Verlängerung möglich ist, verpassen den richtigen Zeitpunkt oder machen Fehler beim Ausfüllen der Anträge. Damit dir das nicht passiert, möchten wir dich rechtzeitig informieren und unterstützen.


Wichtig zu wissen: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss oder dessen Verlängerung. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, da es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“ handelt.


Die wichtigsten Schritte zusammengefasst für das Gründercoaching leicht erklärt (AVGS):

1.    Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.

2.    Erhalt eines AVGS-Gutscheins für ein Gründercoaching

3.    Entscheidung treffen mit welchem Coach/Bildungseinrichtung Du arbeiten willst

4.    Erstellen eines Businessplans

5.    Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit für den Gründerzuschuss


Gründerzuschuß leicht erklärt.

Bei all diesen Schritten kann ich Dich unterstützen.

Bist du bereit den ersten Schritt zu machen? Dann kontaktiere mich.


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