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Unterschied Freiberuflerin und Gewerbetreibender leicht erklärt

Aktualisiert: 18. Apr.

Freiberufler: Üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Designer, Journalisten). Sie müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer.


Gewerbetreibende: Führen ein Handelsgewerbe aus (z. B. Händler, Handwerker, Gastronomen) und müssen ein Gewerbe anmelden. Sie unterliegen der Gewerbesteuer und oft der Pflicht zur doppelten Buchführung.


Die Einordnung hängt von der Art der Tätigkeit ab und wird im Zweifel vom Finanzamt geprüft. Es besteht also im Regelfall keine Wahlfreiheit. Ein Schreiner wird immer ein Gewerbetreibender sein, ein Arzt hat die Möglichkeit seine Tätigkeit als freien Beruf auszuüben.


Schreinerin bei der Arbeit

Leicht erklärt vom Start-up Coach Karlsruhe



1. Steuerliche Unterschiede

Kriterium

Freiberufler

Gewerbetreibender

Einkommensteuer

Ja (nach Einkommenssteuersatz)

Ja (nach Einkommenssteuersatz)

Gewerbesteuer

Nein

Ja (je nach Gemeinde, Freibetrag: 24.500 € für Einzelunternehmen & Personengesellschaften)

Umsatzsteuer

Ja (außer bei bestimmten Berufen, z. B. Heilberufe)

Ja (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung)

Buchführung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Bis 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn: EÜR, darüber doppelte Buchführung (Bilanzierung)


 

2. Persönliche Haftung

Kriterium

Freiberufler

Gewerbetreibender

Haftung bei Einzelunternehmen

Persönlich mit dem gesamten Privatvermögen

Persönlich mit dem gesamten Privatvermögen

Haftung bei Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH)

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

Wichtig:

Eine Einzelunternehmerin (egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender) haftet mit Ihrem gesamten Privatvermögen, allerdings kann bei vielen Berufsbildern eine Berufshaftpflichtversicherung die Risiken maximal einschränken.


Eine GmbH oder UG schützt das Privatvermögen, erfordert aber mehr Aufwand bei der Gründung und führt zu höheren laufenden Kosten (Doppelte Buchhaltung).

 

Fazit Unterschied Freiberuflerin und Gewerbetreibende

  • Freiberuflerinnen zahlen keine Gewerbesteuer.

  • Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, können diese aber mit der Einkommensteuer verrechnen, im Idealfall kann die volle Gewerbesteuer verrechnet werden (bis zu einem Hebesatz von 400 %)

  • Haftung ist gleich, solange man als Einzelunternehmer agiert. Eine Kapitalgesellschaft kann das private Risiko reduzieren.

 

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